Transparenz & Honorar

der Rechtsanwälte in Waldshut-Tiengen

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Transparenz & Honorar

Klare Konditionen. Faire Vergütung. Keine Überraschungen.

Zu einer fundierten Rechtsberatung gehört für uns neben fachlicher Exzellenz auch eine klare, nachvollziehbare und faire Vergütung. Deshalb möchten wir, dass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Unsere Honorarmodelle erläutern wir transparent und besprechen mit Ihnen offen, welches Modell für Ihr Anliegen sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Der Erstkontakt – kostenlos & unverbindlich

Der erste Kontakt mit uns ist kostenlos und unverbindlich.

Ganz gleich, ob Sie uns telefonisch, per E-Mail, über unser Kontaktformular oder auf anderem Wege erreichen: Wir klären zunächst, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Eine inhaltliche Prüfung oder rechtliche Beratung Ihres Falls findet im Rahmen des kostenlosen Erstkontakts noch nicht statt.

Die erste Beratung – zum festen Pauschalpreis

Nach dem Erstkontakt erfolgt in der Regel eine persönliche Erstberatung in unserer Kanzlei.

In diesem Termin nehmen wir Ihren Sachverhalt auf, prüfen die wesentlichen rechtlichen Fragestellungen und beantworten Ihre konkreten Fragen. Sie lernen dabei Herrn Rechtsanwalt Hilbert persönlich kennen und besprechen mit ihm das weitere Vorgehen.

Für diese erste Beratung gilt ein klarer und transparenter Pauschalpreis:

Mündliche erste Beratung: 285,00 € zzgl. Umsatzsteuer

So wissen Sie bereits vor dem Termin, welche Kosten für die erste Beratung entstehen.

Die weitere Beauftragung – passende Vergütungsmodelle

Wenn Sie uns nach der ersten Beratung mit Ihrer weiteren rechtlichen Vertretung beauftragen, besprechen wir mit Ihnen das passende Vergütungsmodell.

Je nach Art und Umfang des Mandats kommen insbesondere folgende Modelle in Betracht:

Zeithonorar

In den meisten Fällen rechnen wir nach dem tatsächlich anfallenden Zeitaufwand ab. Unsere Tätigkeit wird dabei präzise in Einheiten (5 Minuten) erfasst.

Den voraussichtlichen Zeitaufwand sowie den vereinbarten Stundensatz besprechen wir mit Ihnen transparent im Vorfeld. Die Abrechnung erfolgt monatlich und enthält eine detaillierte Tätigkeitsaufstellung.


Pauschalhonorar

Bei klar abgrenzbaren Aufgaben kann auf Wunsch ein festes Pauschalhonorar vereinbart werden.

Damit erhalten Sie von Anfang an eine besonders gute Kostenplanung und können Ihr Budget zuverlässig kalkulieren.


Gesetzliche Gebühren nach dem RVG

In bestimmten Fällen – insbesondere bei gerichtlichen Verfahren – erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).



Die Höhe der gesetzlichen Gebühren richtet sich dabei insbesondere nach dem sogenannten Gegenstandswert und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Gebührentatbeständen.

Verfahrensrisiken & Rechtsschutz

Eine seriöse Rechtsberatung bedeutet für uns auch, Chancen und Risiken offen anzusprechen.

Der Ausgang eines rechtlichen Verfahrens hängt von zahlreichen Faktoren ab und kann nie mit Sicherheit vorhergesagt werden. Eine Garantie für einen bestimmten Verfahrensausgang oder die Durchsetzung eines Anspruchs können wir daher nicht geben.

Unser Anspruch ist es, Ihre Situation umfassend zu analysieren, Chancen und Risiken realistisch einzuschätzen und gemeinsam mit Ihnen eine fundierte und strategisch sinnvolle Vorgehensweise zu entwickeln.

Auch die finanziellen Risiken eines Mandats lassen sich in vielen Fällen reduzieren oder absichern. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder eine Prozessfinanzierung in Betracht kommt, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.

Sprechen Sie uns hierzu einfach frühzeitig an – wir zeigen Ihnen transparent auf, welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.